Insolvenzgefahr am Bau: Leitbetriebe informieren fair!

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Leitbetriebe strahlen wie Leuchttürme weit hinaus – auch durch die faire Information an Konsumenten. Daher erfahren Sie hier, wie der Traum vom eigenen Haus nicht zum Alptraum wird.
Nicht jedes Unternehmen kann Leitbetrieb sein: Die Zahl der Teilnehmer an der ServiceInitiative Leitbetrieb ist limitiert. Gerade deshalb haben Leitbetriebe eine besondere Verantwortung, gegenüber der gesamten Branche und gegenüber den Konsumenten.
Der Entschluss, ein Haus zu bauen, ist für viele Menschen die finanziell weitreichendste Entscheidung ihres Lebens. Hier können Fehler eine Existenz ruinieren. TV-Sendungen wie "PlusMinus" der ARD, oder „Pfusch am Bau“ führen drastisch vor Augen, zu welch dramatischen Situationen es dabei kommen kann.
Leitbetriebe rücken die Kunden in den Mittelpunkt. Sie wollen begeisterte Kunden. Darum ist es im Interesse aller Leitbetriebe, Konsumenten ehrlich, fair und umfassend zu informieren. Umso mehr dann, wenn es um Kaufentscheidungen von großer Tragweite geht. In diesem Sinne finden Sie hier wichtige Informationen darüber, wie Sie ihr privates Bauvorhaben optimal absichern.
Wir empfehlen, dass Sie die gebotenen Möglichkeiten der Beratung durch Banken und Rechtsanwälten bereits vor Vertragsunterzeichnung zum Schutze Ihrer Familie in Anspruch nehmen!
Statements Rechtsanwälte:
![]() | Am Bau wird die Sicherheit groß geschrieben. Vom der Bestellung eines Baukoordinators bis zur Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gilt es für den Bauherrn und die Baufirmen vieles zu beachten. Dennoch lassen sich kleine und größere Überraschungen nie planen oder gar gänzlich vermeiden. Vor allem so unliebsame Überraschungen, dass die beauftragte Baufirma in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Fertigstellung des Bauwerks (oder aber die Gewährleistung für Baumängel während der Gewährleistungsfrist) nicht mehr möglich ist, führen viele Auftraggeber nicht nur zur Verzweiflung sondern auch in finanzielle Schwierigkeiten. Das Horrorszenario für einen Bauherrn ist es, wenn bei einem noch nicht fertigen Projekt das Bauunternehmen insolvent wird. Übernimmt der an die Stelle des Bauunternehmens tretender Masseverwalter den abgeschlossenen Werkvertrag nicht, wandeln sich alle Ansprüche, auch der Anspruch auf Fertigstellung des Bauwerks, in Geldansprüche um, die im Konkurs meist nur mit einer geringen Quote abgedeckt werden. Die kritische, rechtliche Überprüfung des Bauwerkvertrags vor Abschluss kann in jedem Fall vor unliebsamen Überraschungen und finanziellen Schäden am Bau schützen. RA Dr. Armin Grünbart WKG Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH |
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Ohne vorherige Rechtsberatung fremde Verträge abzuschließen heißt, mit verbundenen Augen durch ein Minenfeld laufen! Verträge über Haus-, Wohnungs- oder Grundstückskauf werden häufig von Bauträgern oder Immobilienunternehmen ausgefertigt, sie beinhalten oft seitenlang „Kleingedrucktes“, welches einem nicht juristisch vorgebildeten Käufer kaum verständlich ist. Immer wieder unterfertigen Kaufinteressenten derartige Verträge im blinden Vertrauen auf die mündlichen Versprechungen der Verkäufer und meinen „es passt eh alles“. Die Erfahrungen der Rechtsanwälte aus dem Gerichts- und Prozessalltag zeichnen jedoch ein trauriges Bild. Soll ein Kaufinteressent einen bereits vorgefertigten Vertrag unterschreiben gilt daher die Devise: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Selbst wenn dies meistens über den Umfang einer kostenlosen ersten Rechtsberatung hinausgehen wird, steht ein ohnehin moderates Beratungshonorar in keinem Verhältnis zu möglichen späteren Prozesskosten, und schon gar nicht zu uneinbringlichen Anzahlungen im Insolvenzfall. RA Dr. Manfred Pochendorfer Anwälte Pochendorfer Mitterbauer OG |
![]() | Dem Bau eines Hauses geht meist eine grundlegende Planung voraus, an das wesentlichste Fundament wird mitunter zu wenig gedacht! Baier Rechtsanwälte |
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